Die Beratung und Vertretung des Auftraggebers im Rahmen der Entwicklung, Planung, Errichtung und Betreuung von gebäudetechnischen Anlagen. Hierbei handeln wir- unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung der Berufspflichten eines Beratenden Ingenieurs gemäß des Ingenieurkammergesetzes von Baden-Württemberg.
Die folgenden Arbeitsschritte / Dienstleistungen fallen in den Umfang unserer TGA-Planung:
Zu diesen betreuten Gewerken gehören unter anderem:
Die folgende Arbeitsschritte / Dienstleistungen bitten wir als besondere Leistung an:
Gutachtertätigkeiten:
Ingenieurtechnische Berechnung:
Die Abwasser- und Wasseranlagen beinhalten sämtliche Sanitäreinrichtungen, Hygienegeräte und die hierzugehörige Ver- und Entsorgungsinstallationen eines Objekts. Die Anlagen der Sanitärtechnik dienen vorwiegend zur Aufrechterhaltung des hygienischen Zustands in der Trinkwasserinstallation, den Sanitäreinrichtungen und den Objektschutz vor dem anfallendem Wasser. Die Gasanlagen und deren Installationen dienen der Versorgung von Objekten mit gasförmigem Brennstoff zur Wärmeenergielieferung.
Unter den Oberbegriff Wärmeversorgungsanlagen werden die im Objekt verwendeten Wärmeerzeuger, Rohrleitungen und Heizflächen zusammengefasst. Die bereitgestellte Wärme kann zur Komforttemperierung oder für die Sicherstellung von Nutzerprozessen verwendet werden. Als Wärmeträger kann Wasser, Dampf oder Luft herangezogen werden.
Unter Lüftungstechnische Anlagen werden alle technischen Anlagenkomponenten zusammengefasst, mit deren Hilfe die Raumluft entsprechend den thermischen Behaglichkeitskriterien bzw. den Prozessanforderungen konditioniert wird. Bei der Auslegung und Dimensionierung der lüftungstechnischen Anlagen sind die thermischen, akustischen Behaglichkeitskriterien sowie die lufthygienischen Anforderungen gesondert zu bewerten.
Die Komfortklimatisierung im Sommer oder die Sicherstellung bestimmter Temperaturbedingungen für Nutzerprozesse können nur mit Hilfe von kältetechnischen Anlagen realisiert werden. Entfeuchtungsprozesse in Lüftungsanlagen oder in Nutzerräumen, Sicherstellung von konstanten Temperaturbedingungen (z.B. +/- 1K) aber auch die klassische Klimatisierung von Büroräumen (z.B. 26 °C) erfordert ein umfangreiches Ingenieurwesen in Bereichen Thermodynamik, Kältemittelchemie sowie spezifischen Anlagenkenntnissen.
Der Umfang der nutzungsspezifischen Anlagen ist sehr vielfältig und individuell auf die speziellen Anforderungen der Nutzergruppen Forschung, Lehre, Gesundheit und Industrie zugeschnitten. Für die fachgerechte Planung dieser Anlagen sind stets weiterführenden Kenntnisse der Nutzerprozesse und der Nutzeranforderungen erforderlich.
Maßnahmen des Anlagentechnischen Brandschutzes werden dann notwendig, wenn die Feuerwehr alleine das Schutzziel nicht sicherstellen kann, weil die Brandentwicklungszeit bis zum Wirksamwerden des Feuerwehreinsatzes zu lang wird. Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören alle technischen Maßnahmen, die zur Brandbekämpfung und Begrenzung der Brandfolgeschäden beitragen.
Die Realisierung von komplexen Raum- und Anlagenfunktionen ist nur mit einer intelligenten Steuerungs- und Regelungstechnik möglich. Bei der klassischen Regelung von Heizungs-, Kälte- und Lüftungsanlagen sollten die vorhandenen technischen Möglichkeiten ausgenutzt werden und auf autarke Systemlösungen sofern wirtschaftlich verzichtet werden. Der Einfluss auf die Nachfolgekosten und die Anlagenlebensdauer darf bei der Planung der Gebäudeautomation nicht vernachlässigt werden.